Bei Patienten im Alter zwischen
19 bis 60 (65) Jahren ist eine
Korrektur der Fehlsichtigkeit meist möglich. Voraussetzung sind
hier stabile refraktive Verhältnisse. Dies bedeutet, dass sich die
Kurzsichtigkeit in den letzten 2 – 3 Jahren nicht mehr als eine
halbe bis maximal eine Dioptrie geändert hat.
Patienten, die außerhalb des Fehlsichtigkeitsbereiches größer
als - 11,00 Dpt. oder + 4,00 / +5,00 Dpt. liegen, sollten eher ein anderes
Verfahren zur Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit wie Implantation
einer Intraokularen Kontaktlinse (ICL) oder der Austausch der körpereigenen
Linse durch eine Kunstlinse wählen.
Bei einer Voruntersuchung dürfen keine Augenerkrankungen wie Grauer
Star, Grüner Star oder zum Beispiel Durchblutungsstörungen
der Netzhaut festgestellt werden. Bei dieser Untersuchung wird auch
Ihre Fehlsichtigkeit gemessen.
Sind die ersten Untersuchungsergebnisse positiv, so wird am gleichen
Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt eine große Voruntersuchung
durchgeführt.
Um die Fehlsichtigkeit dabei
genau ausmessen zu können,
ist es erforderlich, dass Sie etwa 2 Tage keine weichen Kontaktlinsen bzw. 1 Woche keine harten Kontaktlinsen getragen haben, da sonst die Hornhautoberfläche sehr unregelmäßig
wäre. Dies kann zu Fehlmessungen führen.
Anschließend wird die Dicke der Hornhaut erfasst. Ein besonderes
Gerät misst auf
jedem Punkt der Hornhaut die vorhandene Dicke. Es muss genügend
Hornhaut vorhanden sein, da bei der Augenlaseroperation Hornhautgewebe
abgetragen wird. Sonst besteht die Gefahr, dass die Hornhaut nach der
OP instabil wird.
Weiterhin wird die Pupillengröße im Dunkeln gemessen. Normalerweise
darf der Durchmesser der Pupille nicht größer sein als der
Durchmesser der Laserbehandlung auf der Hornhaut, da sonst die Gefahr
besteht, dass Blendungen bei dunkler Beleuchtung auftreten.
Von praktischer Bedeutung ist auch die Messung der Fehlsichtigkeit in
erweiterter Pupille (durch Augentropfen). Dadurch wird es möglich,
die Akkommodation auszuschließen und ermöglicht eine noch
genauere Bestimmung der Fehlsichtigkeit.
Nach dieser Untersuchung ist es nicht möglich und erlaubt, den PKW
selbst nach Hause zu fahren. Nutzen Sie deshalb bitte öffentliche
Verkehrsmittel oder bringen Sie sich eine Begleitperson mit, die Sie
nach Hause fährt.
In einigen Fällen ist auch die sogenannte aberrometergesteuerte
LASIK-Behandlung von Vorteil. Dies wird bei der Voruntersuchung entsprechend
festgestellt und besprochen.